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RentenCheck

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Warum fragen wir das?

Die Riester-Förderung hängt nicht am Einkommen, sondern am Versicherungsstatus: Nur wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist — oder gleichgestellt, etwa als Beamtin oder Beamter — bekommt die Zulagen unmittelbar. Alle anderen können mittelbar über eine förderberechtigte Ehepartnerin oder einen Ehepartner teilnehmen. Ohne diese Angabe würden wir dir Zulagen vorrechnen, die dir möglicherweise nicht zustehen.

Unmittelbar förderberechtigt — du erhältst die Zulage selbst, wenn du den Mindesteigenbeitrag (der Betrag, den du selbst einzahlen musst, um die volle Zulage zu bekommen: 4 % deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr) einzahlen.
Mittelbar möglich — Über eine unmittelbar berechtigte Ehepartnerin oder einen Ehepartner, mit 60 € Sockelbetrag (Mindesteinzahlung von 60 € im Jahr) pro Jahr.
In der Regel nicht förderberechtigt — Bitte im Einzelfall prüfen; Ausnahmen sind häufiger als man denkt.

Wo finde ich das? Dein Versicherungsstatus steht auf deiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung: Wenn dort „RV-Beitrag“ oder „Rentenversicherung“ abgezogen wird, bist du pflichtversichert. Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder finden ihren Status im letzten Beitragsbescheid ihres Versorgungswerks. Wer unsicher ist, kann eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Mehr dazu: § 10a EStG – wer ist förderberechtigt? ↗