RentenCheck
Wie hoch war dein rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr?
Brutto aus 2025. Eine gute Schätzung genügt.
Warum fragen wir das?
Dein Mindesteigenbeitrag (der Betrag, den du selbst einzahlen musst, um die volle Zulage zu bekommen: 4 % deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr) berechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen: 4 % davon, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr, höchstens 2.100 € im Jahr insgesamt. Ohne diese Zahl können wir nicht sagen, ob du die Zulagen voll ausschöpfen oder Geld liegen lässt. Das Einkommen entscheidet außerdem, wie viel der Sonderausgabenabzug (Deine Beiträge lassen sich in der Steuererklärung absetzen; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuervorteil für dich günstiger ist) bei dir wert ist — bei höheren Einkommen ist der Steuervorteil oft größer als die Zulage.
Wenn du die Angabe auslassen, rechnen wir mit dem Mindesteigenbeitrag von 60 € und weisen die Sicherheitsstufe als niedrig aus.
Wo finde ich das? Der exakte Wert steht in deiner Lohnsteuerbescheinigung für 2025, Zeile 22 und 23 („Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung“). Ebenfalls verwendbar: das Bruttojahresgehalt deiner Dezemberabrechnung oder das Feld „beitragspflichtiges Entgelt“ in der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
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Mehr dazu: § 86 EStG – Mindesteigenbeitrag ↗