Angaben je Kind 95 %

RentenCheck

In welchen Jahren sind deine Kinder geboren?

Das Geburtsjahr entscheidet über die Höhe der Kinderzulage: 185 € oder 300 € pro Jahr.

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Warum fragen wir das?

Die Grenze verläuft exakt am 31. Dezember 2007: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 € pro Jahr statt 185 €. Das ist ein Unterschied von 115 € jährlich pro Kind — über zwanzig Jahre und zwei Kinder summiert sich das auf über 4.600 €. Der Kindergeldanspruch ist die zweite Bedingung: Ohne ihn zahlt der Staat für dieses Kind keine Zulage mehr.

Der Kindergeldanspruch endet in der Regel mit dem 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst spätestens mit dem 25. Geburtstag.

Wo finde ich das? Das Geburtsjahr steht in der Geburtsurkunde und im Kindergeldbescheid. Ob der Anspruch noch besteht, siehst du am aktuellen Kindergeldbescheid der Familienkasse oder daran, dass das Kindergeld weiterhin auf deinem Konto eingeht. Bei Kindern über 18 gilt der Anspruch nur bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitsuche.

Wichtig: Bereits zugeflossene Zulagen bleiben dir erhalten — bei einer Kündigung des Vertrags sind jedoch alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 EStG).

Mehr dazu: Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer (Familienkasse) ↗