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Wie viel zahlst du monatlich in diesen Vertrag ein?

Dein eigener Beitrag ohne Zulagen. Eine Schätzung genügt.

Warum fragen wir das?

Dein Beitrag entscheidet über die Zulage (staatlicher Zuschuss, den der Staat direkt in deinen Vertrag einzahlt): Nur wer den Mindesteigenbeitrag (der Betrag, den du selbst einzahlen musst, um die volle Zulage zu bekommen: 4 % deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr) erreicht, erhält sie voll. Der liegt bei 4 % deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr. Sehr viele Verträge sind falsch eingestellt — entweder zu niedrig, dann wird die Zulage gekürzt, oder über 2.100 € im Jahr, dann gibt es für den Überschuss keine Förderung mehr. Wir zeigen dir deinen optimalen Beitrag.

Wo finde ich das?

Der zuverlässigste Ort ist dein Online-Banking: Suchen du in den Umsätzen der letzten drei Monate nach der wiederkehrenden Abbuchung deines Anbieters. Auf der Jahresbescheinigung findest du die Jahressumme als „gezahlte Beiträge“ — geteilt durch 12 ergibt sie den Monatsbeitrag. Achtung bei Verträgen mit automatischer Beitragserhöhung (Dynamik): Der Kontoauszug ist aktueller als die Bescheinigung. Du kannst den Wert später jederzeit korrigieren.

Beitragsfrei heißt nicht gekündigt

Der Vertrag ruht — du zahlst nichts ein, er ist aber nicht gekündigt. Deine bisherigen Zulagen bleiben dir erhalten.

Wichtig, bevor du über eine Kündigung nachdenken

Eine Kündigung deines Riester-Vertrags gilt steuerlich als schädliche Verwendung (§ 93 EStG). Dann müssen alle staatlichen Zulagen und alle Steuervorteile, die du über die Jahre erhalten hast, zurückgezahlt werden. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von Laufzeit, Beiträgen und Kinderzulagen ab — in der Regel sind es mehrere tausend Euro. Zusätzlich behalten viele Anbieter bereits verrechnete Abschlusskosten ein — der Auszahlungsbetrag liegt dann oft deutlich unter der Summe deiner Einzahlungen.

Ein Übertrag auf einen anderen förderfähigen Vertrag oder eine Beitragsfreistellung (Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag bleibt aber bestehen – Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden) löst diese Rückzahlung nicht aus. Prüfe diese Wege zuerst.

Rechtsgrundlage: § 93 EStG – Schädliche Verwendung ↗

Mehr dazu: § 86 EStG – Mindesteigenbeitrag ↗

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€ / Monat
150 € / Monat
10 €175 € = Förderhöchstbetrag 2.100 € im Jahr570 €
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